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Editorial

Mehrfache Aufregung um Google Analytics

Erneut geht das rechtliche Gerangel um die Legalität des Einsatzes des beliebten und kostenlosen Webtracking-Tools Google Analytics los. Nach einem missinterpretierten Urteil aus Österreich spukt die Verbotsdrohung durch die EU. Dass es beim österreichischen Fall um eine falsche Implementierung des Tools mit eben nicht anonymisierten IP-Adressen ging, wurde so leider meist nicht mitkommuniziert. Der Click-bait-Gott lässt grüßen.

Unser Online-Experte, Rechtsanwalt Dr. Bahr, hat für Sie eine juristische Aufarbeitung erstellt, die Sie in dieser Ausgabe lesen können. Weiterhin haben wir ausführlich mit den beiden Tracking-Gurus Timo Aden und Alexander Holl gesprochen und alles für Website Boosting TV aufgezeichnet. Sie finden das Gespräch auf YouTube in unserem Kanal oder direkt unter einfach.st/ga4interview.

Und mitten in die Diskussion hat Google nun angekündigt, das „alte“ bisherige Google Universal Analytics (bekannt als GA 3) im nächsten Jahr abzuschalten und ab da nur noch das neue Google Analytics 4 zu unterstützen. Wer glaubt, mit der Umstellung hätte es dann ja noch Zeit, irrt leider. Aufgrund der völlig unterschiedlichen Datenmodelle unter der Haube der beiden Versionen kann keine Datenmigration angeboten werden! Das bedeutet, nach dem Aufsetzen von GA 4 fangen alle Zähler bei 0 an. Die oft sehr wichtigen direkten Vergleiche mit Zeiträumen aus der Vergangenheit sind also erst mal nicht mehr möglich. Das bedeutet, sie sollten GA 4 möglichst schnell implementieren, damit sie für die Übergangszeit beide Tools nutzen können und sich ab dem Tag der Implementierung von GA 4 bereits eine Historie aufbauen kann. So lässt sich GA 3 weiterhin für Vergleiche nutzen und nach dem Abschalten hat GA 4 dann wenigstens ein Jahr zurück zur Verfügung. In den vergangenen Ausgaben haben wir ja immer wieder darauf hingewiesen, dass ein Parallelbetrieb eine gute Lösung ist. Durch das angekündigte Ende von GA 3 wird es nun eilig.

Ob GA nun generell für die EU verboten wird, darf man durchaus bezweifeln. Im Kern geht es ja darum, dass die US-Geheimdienste über US-amerikanische Unternehmen auf die Daten von EU-Bürgern zugreifen könnten. Weil hierzulande eine IP-Adresse als personenbezogenes Datum gilt, wäre dies nicht erlaubt, AUCH wenn die GA-Daten von Google in der EU gespeichert würden. Trotz der Anonymisierung könnte es ja vielleicht doch eine Hintertür geben. Dann hätten aber praktisch alle Unternehmen ein großes Problem: Facebook, Salesforce und jeder US-Dienst, der Daten aus der EU verarbeitet, wäre untersagt. Man kann also darauf hoffen, dass man auf höherer Ebene eine Lösung finden wird – finden muss! Als Randnotiz sei noch erwähnt, dass Google erklärt, hat, es habe seit Bestehen von GA bisher noch kein einziges Auskunftsbegehren gegeben.