Viele unklare oder gar widersprüchliche Nachrichten in den letzten Wochen und Monaten verunsichern zunehmend viele Webseiten-Betreiber: Wie ist denn nun die Rechtslage? Ist Google Analytics in Deutschland rechtswidrig? Oder ist das Analyse-Tool doch erlaubt? Kann es wirklich sein, dass eine Software, die einen Marktanteil von X % hat, gegen geltendes Recht verstößt? Der Aufsatz versucht so neutral wie möglich, die aktuelle Situation darzustellen. Eines vorab: Eine klare Antwort wird es nicht geben, da es bislang an einer höchstrichterlichen Rechtsprechung fehlt. Eines ist jedoch klar: Anders als viele behaupten, ist Google Analytics in der aktuellen Fassung keineswegs automatisch rechtswidrig.
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