Digitale Vogelfreiheit: warum KI-Inhalte rechtlich kaum gegen Kopien geschützt sind

Martin Bahr
Martin Bahr

Dr. Bahr ist Rechtsanwalt in Hamburg und auf das Recht der Neuen Medien und den gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Neben der reinen juristischen Qualifikation besitzt er ausgezeichnete Kenntnisse im Soft- und Hardware-Bereich. Unter Law-Podcasting.de betreibt er seit 2006 einen eigenen Podcast und unter Law-Vodcast.de einen Video-Vodcast.

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Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt: KI-generierte Inhalte genießen in der Regel keinen Urheberrechtsschutz, da der menschliche Schöpfungsanteil beim Prompting meist zu gering ist. Zudem liegt die Beweislast beim Ersteller. Auch der wettbewerbsrechtliche Schutz stellt hohe Anforderungen. Der Artikel beleuchtet, warum aufgrund dieser Konstellation kaum rechtliche Ansprüche gegen die unerlaubte Übernahme von KI-Inhalten bestehen.

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