Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt: KI-generierte Inhalte genießen in der Regel keinen Urheberrechtsschutz, da der menschliche Schöpfungsanteil beim Prompting meist zu gering ist. Zudem liegt die Beweislast beim Ersteller. Auch der wettbewerbsrechtliche Schutz stellt hohe Anforderungen. Der Artikel beleuchtet, warum aufgrund dieser Konstellation kaum rechtliche Ansprüche gegen die unerlaubte Übernahme von KI-Inhalten bestehen.
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