Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für eine spürbare Erleichterung im Bereich des E-Mail-Marketings gegenüber Bestandskunden. Mit dem Urteil haben die europäischen Richter klargestellt, dass die Hürden für eine werbliche Ansprache deutlich niedriger sind als von vielen deutschen Gerichten bislang angenommen. Der vorliegende Beitrag analysiert die Entscheidung, erläutert die rechtlichen Hintergründe und zeigt auf, welche Spielräume Website-Betreiber nun rechtssicher nutzen können.
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