Barrierefreiheit – insbesondere in Social Media

Tobias Aubele
Tobias Aubele

Dr. Tobias Aubele ist Professor für E-Commerce an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt und Berater. Er lehrt das Themenumfeld Conversion-Optimierung, Usability, Webanalytics und digitale Barrierefreiheit im Studiengang E-Commerce. Zuvor war er viele Jahre in einem internationalen Multi-Channel-Unternehmen in diversen Führungspositionen tätig, zuletzt als Bereichsleiter E-Commerce.

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Social Media ist ein fester Bestandteil im Alltag vieler Menschen. Über Text, Bild, Ton und Video werden Informationen geteilt und Emotionen transportiert. Aus Marketingsicht geht es dabei darum, Marken emotional aufzuladen, Engagement zu erzeugen und im Idealfall die Kaufentscheidung positiv zu beeinflussen. Auch bei persönlichen Posts stehen Reichweite und Interaktion im Fokus. Doch wie barrierefrei sind diese Inhalte eigentlich?

Was kommt bei Ihnen an, wenn Sie Folgendes hören:

„Lächelndes Gesicht mit herzförmigen Augen D W [Pause] überwältigt. Endlich hat das Warten ein Ende benommenes Gesicht Auf über neun Taste null Taste Seiten werden wieder Tipps und Hinweise u Punkt a Punkt zu [hashtag Onlinemarketingkampagnen] 100 Punkte geboten. Damit mehr Erfolg Gesicht mit umarmenden Händen Gesicht mit Dollarzeichen aufgrund von [hashtag Online Marketing Kampagnen Optimierungen] erzielt wird! Rotes Ausrufezeichen“

Verwirrung? Unverständnis? Worum geht es hier eigentlich?

Das ist das Ergebnis der Screenreader-Ausgabe eines Social-Media-Posts – und damit Alltag für Menschen, die auf assistive Technologien wie Screenreader oder Braillezeilen angewiesen sind. Visuell wirkt der Beitrag eindeutig und problemlos verständlich (siehe Abbildung 1) – doch der Eindruck täuscht.

Das größte Problem: die Verwendung von Unicode-Zeichen

Was optisch für „Pep“ sorgen soll, wird für Screenreader-Nutzende schnell zum Hindernis. Diese Zeichen werden entweder falsch interpretiert oder gar nicht erkannt. So hat der Screenreader in einem Beispiel die erste Zeile eines Posts vollständig missverstanden und nur „D W“ ausgegeben – weil nur diese beiden Unicode-Zeichen erkannt wurden. Der letzte Satz des Beitrags wurde überhaupt nicht vorgelesen – einzig das rote Ausrufezeichen wurde erkannt. Das kann zu gravierenden Missverständnissen führen: Wird zum Beispiel in der Aussage „Kaufen Sie keine Links!“ das Wort „keine“ durch Unicode-Zeichen ersetzt, interpretiert der Screenreader es nicht – und die Botschaft kippt ins Gegenteil: „Kaufen Sie Links!“ Hinzu kommt: Die Darstellung wirkt oft wie ein CAPTCHA – visuell unruhig, schwer lesbar und für seheingeschränkte Menschen kaum zugänglich. Vermeiden Sie Unicode-Zeichen – vor allem in Kernaussagen!

Wissen Sie, was die verwendeten Emojis tatsächlich bedeuten?

Wenn nicht, könnte der Screenreader etwas vorlesen, das Sie so nie gemeint haben. Denn Emojis werden nicht nur visuell interpretiert – sie haben auch hinterlegte Bedeutungen, die teils kontextabhängig sind. Zahlreiche Websites bieten Übersichten und Erläuterungen zu Emojis (zum Beispiel emojipedia.org sowie einfach.st/emojilist). Daher gilt: Verwenden Sie Emojis sparsam und gezielt. Wenn überhaupt, dann besser am Ende eines Satzes – und nicht am Anfang, wo sie die Verständlichkeit oder Screenreader-Ausgabe unnötig erschweren können.

Hashtags – Herausforderung für Mensch und Maschine?

Was ist einfacher zu verstehen: #expertsexchange oder #ExpertsExchange? #baumentasten oder #BaumEntasten? Durch die Kombination von Groß- und Kleinschreibung innerhalb des Hashtags (PascalCase bzw. Camelcase) ist der Inhalt für den Mensch und den Screenreader einfacher zu verstehen.

Bilder in Posts? Dann bitte auch den Alt-Text nicht vergessen.

Alt-Texte ermöglichen es Screenreadern, den Bildinhalt vorzulesen – vorausgesetzt, er ist gepflegt. Zwar bieten viele Plattformen automatische Vorschläge mittels KI, doch um die tatsächliche Bildaussage korrekt zu transportieren, sollten Sie den Alt-Text selbst formulieren oder zumindest den Vorschlag kritisch prüfen. Besonders wichtig ist das, wenn sich Text im Bild befindet – dieser ist für Screenreader sonst nicht zugänglich.

Bei Videos und Audios gilt: Untertitel nicht vergessen!

Untertitel machen Inhalte für hörbeeinträchtigte Menschen verständlich – und für alle nutzbar, die gerade keinen Ton verwenden können oder möchten, zum Beispiel in Bibliotheken, im Großraumbüro oder in der Bahn.

In diesem Sinne: Prüfen Sie Ihre Social-Media-Kampagnen auf Barrierefreiheit. Denn wie so oft gilt auch hier: Barrierefreiheit nützt allen. Viele Menschen sind zwingend darauf angewiesen, um Inhalte überhaupt wahrnehmen zu können. Für alle anderen kann sie in bestimmten Situationen (zum Beispiel unterwegs, bei Lärm oder ohne Bildschirm) hilfreich sein – und sorgt ganz nebenbei für eine bessere Nutzererfahrung insgesamt.