Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (OLG Schleswig) sorgt derzeit für erhebliche Unsicherheit bei Unternehmen, die ihre Rechnungen per E-Mail versenden. Nach der Entscheidung des Gerichts ist nicht nur eine Transportverschlüsselung, sondern auch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erforderlich. Ist dies nicht der Fall, stellt dies einen Datenschutzverstoß dar, der den Empfänger der Nachricht zu Schadensersatz in Höhe des Rechnungsbetrags verpflichtet. Der aktuelle Artikel stellt dieses Urteil vor, beleuchtet zwei weitere Entscheidungen und ordnet ein, wie sich Unternehmen in Zukunft am besten verhalten sollten.
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