Aktuell wird zum Thema „ChatGPT“ beinahe täglich die allseits bekannte Sau durchs digitale Dorf getrieben. In fast allen Artikeln wird von dem „nächsten großen Ding“ und dem neuen „iPhone-Moment“ gesprochen. Häufig bleiben die Erörterungen aber unspezifisch und sehr allgemein. Mit dem vorliegenden zweiteiligen Artikel soll bewusst ein Gegenpol gesetzt und Antworten auf konkrete rechtliche Probleme gegeben werden – soweit dies heute bereits möglich ist.
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