Bereits Ende 2021 hatte der EuGH klargestellt, dass auch die Werbeform des Inbox Advertisings exakt so zu behandeln ist wie eine herkömmliche Werbe-E-Mail. Der BGH ist nun auch dieser Ansicht gefolgt und hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass die bisherige Praxis rechtswidrig war. Welche praktischen Konsequenzen sich hieraus ergeben, zeigt der Beitrag des Online-Rechtsexperten Dr. Martin Bahr.
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