Mit dem Inkrafttreten der DSGVO haben sich für Unternehmen viele neue Pflichten und Aufgaben ergeben. Hierauf will der heutige Artikel jedoch nicht näher eingehen. Vielmehr beschäftigen wir uns mit einer bislang kaum erörterten Frage: Nämlich, ob der einzelne Betroffene einen Anspruch gegen die Datenschutzbehörde auf ein bestimmtes Einschreiten hat. Kann der Unternehmer von der Datenschutzbehörde verlangen, konkrete Maßnahmen gegen einen datenschutzwidrigen Mitbewerber zu ergreifen?
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