Neue Pflichten für Online-Betreiber

Der Digital Service Act (DSA)

Martin Bahr
Martin Bahr

Dr. Bahr ist Rechtsanwalt in Hamburg und auf das Recht der Neuen Medien und den gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Neben der reinen juristischen Qualifikation besitzt er ausgezeichnete Kenntnisse im Soft- und Hardware-Bereich. Unter Law-Podcasting.de betreibt er seit 2006 einen eigenen Podcast und unter Law-Vodcast.de einen Video-Vodcast.

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Zum 17. Februar 2024 ist still und leise eine neue Regelung in Kraft getreten, die für zahlreiche Website-Betreiber erhebliche Umwälzungen bedeutet: der Digital Service Act (DSA). In der öffentlichen Wahrnehmung spielt dieses neue Gesetz bislang kaum eine Rolle. Der heutige Aufsatz will ein wenig Aufklärungsarbeit leisten. Sie werden beim Lesen schnell merken, dass es sich beim DSA um ein absolutes Mammutwerk handelt. Daher finden Sie am Ende des Artikels auch einen kurzen Quick-Check.

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