Aktuell wird zum Thema „ChatGPT“ beinahe täglich die stadtbekannte Sau durchs digitale Dorf getrieben. In fast allen Artikeln wird von dem „nächsten großen Ding“ und dem neuen „iPhone-Moment“ gesprochen. Häufig bleiben die Erörterungen aber unspezifisch und sehr allgemein. Mit dem vorliegenden zweiteiligen Artikel soll bewusst ein Gegenpol gesetzt und sollen Antworten auf konkrete rechtliche Probleme gegeben werden – soweit dies heute bereits möglich ist. Heute lesen Sie Teil zwei. Der erste Teil ist in der Ausgabe #79 erschienen.
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