Website Boosting

Online verfügbar

Website Boosting

Editorial

Und alle schauen weg …

In der letzten Ausgabe hatten wir den Datenschutz von Facebook und die Weiterverteilung der persönlichen Nutzerprofile im Visier. Für deutsche Webmaster war eines der Learnings, dass die Einbindung des „Gefällt mir“-Buttons aller Voraussicht nach nicht legal ist. Von Facebook-Nutzern haben wir ein vielfaltiges Echo bekommen, in der Regel mit einem Ausdruck des Erschreckens. Die Unternehmen scheint dies allerdings nicht sehr zu interessieren – fast täglich freuen sich selbst bekannte Großunternehmen, jetzt endlich auch gefacebooked zu sein, und weisen zum Teil sogar auf allen Webseiten mit dem besagten Button darauf hin, das Unternehmen doch jetzt bitte öffentlich sichtbar zu mögen. Die Folge für in Deutschland ansässige Unternehmen können nicht nur Geldstrafen bis zu 50.000 € sein. Auch Wettbewerber können ein solches Verhalten abmahnen lassen. Unser Online-Rechtsexperte, Dr. Martin Bahr, hat für diese Ausgabe Facebook einmal unter das juristische Messer gelegt. Die Ergebnisse sind erschreckend. Die Nutzungsbedingungen sind für Deutschland unwirksam, die AGB sind grob rechtswidrig und unter Umständen macht sich Facebook mit seiner gängigen Praxis hier in Deutschland sogar strafbar. Allerdings trifft dies nicht nur auf Facebook zu, denn auch andere „Social“-Plattformen gehen recht unbedarft mit eigentlich zu schützenden Daten um. In den Marketingabteilungen der Unternehmen geht es dem Vernehmen nach aktuell um nichts anderes als darum, Facebook möglichst schnell für die eigenen Ziele zu nutzen. Daher bleibt es wohl nur eine Frage der Zeit, bis diese Bombe platzt – dann aber wahrscheinlich richtig. Wenn der erste Vorstand eines DAX-Konzerns als letztlich Verantwortlicher in die Haftung genommen wird, wird wohl mehr als ein Kopf im Unternehmen rollen und genauso schnell ein „De-Hype“ und Ernüchterung einsetzen. 
Eine kleine Neuerung finden Sie ab dieser Ausgabe: Wir haben einen eigenen Kürzungsdienst (http://einfach.st/xxx) für lange Webadressen aufgesetzt. Dies dient vor allem Ihrer Bequemlichkeit, denn Sie müssen nun nicht mehr lange URL-Ungetüme Buchstabe für Buchstabe abtippen.
Ab dieser Ausgabe finden Sie Website Boosting übrigens in deutlich mehr Zeitschriftenläden. Aufgrund der großen Nachfrage haben wir uns entschieden, das Vertriebsnetz deutlich auszuweiten.